Coronavirus: Informationen für gemeinnützige Bauträger

31.03.2020
Die Massnahmen im Zusammenhang mit dem Corona-Virus tangieren auch die gemeinnützigen Bauträger: Was bedeutet die vom Bundesrat verordnete «ausserordentliche Lage» für die anstehenden Generalversammlungen? Dürfen diese verschoben werden oder kann man schriftlich abstimmen? Was ist mit Wohnungsbesichtigungen, Reparaturarbeiten und Umzugsterminen?

Hier finden Sie die wichtigsten Fragen und Antworten   www.wbg-schweiz.ch/corona
Wir wünschen Ihnen allen eine gute Zeit, bleiben Sie gesund und wenn immer möglich zuhause.